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Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung jetzt kaufen
Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung Versicherungsdauer von 9 bis 360 Tage gültig für alle Pkw, Pkw-Kombi, Lkw, Lieferwagen, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnisbus, Sattelzug, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen inkl. grüner Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte - IVK)

Artikelbeschreibung

eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen - Versicherung
sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen wie bisher die "gelbe Versicherungskarte" (3-fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die "grüne Versicherungskarte" (Internationale Versicherungskarte - IVK) als Versicherungsnachweis für das Ausland.


Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen und maximal 12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung angeboten. Eine Kaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.

Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne Versicherungsdoppelkarte (Internationale Versicherungskarte).
Für das Zulassungsverfahren von Zollkennzeichen gibt es noch keine elektronische Versicherungsbestätigung.

Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:

  1. Pkw/Pkw-Kombi wird mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
     
  2. Lkw und Lieferwagen wird mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
     
  3. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen wird mit einer Mindestlaufzeit von 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten
     
  4. Alle anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.), Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw. werden mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
    In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.), die unter Punkt 3 fallen
    und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tage benötigen.


Geltungsbereich für Ausfuhrkennzeichenversicherungen

Zollkennzeichen Versicherungen / Exportkennzeichen Versicherungen

Ausfuhrkennzeichenversicherungen, früher Zollkennzeichen Versicherungen, Exportkennzeichen Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung genannt, erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.

Grundsätzlich ist die Ausfuhrkennzeichenversicherung für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe Haftplichtversicherung).

Der internationale Zulassungsschein ist maximal 365 Tagen in allen Ländern der Welt gültig. Die Exportkennzeichen Versicherung von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen Internationalen Versicherungskarte (IVK) gültig:

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende Land abgeschlossen werden.

Ausfuhrkennzeichen sind international anerkannte Kennzeichenschilder. Bei Export oder Durchreise in nachstehende Länder, die dem internationalen Abkommen nicht beigetreten sind, müssen Sie jedoch eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates vor der Einreise abschließen. Diese erhalten Sie normalerweise an der Grenze jedes Landes.

Ägypten Gibraltar Malawi Südkorea
Äthiopien Grönland Malaysia Salomonen
Afghanistan Grenada Malediven Sambia
Algerien Guadeloupe Mali Samoa
Angola Guam Marshallinseln San Marino
Anguilla Guatemala Martinique São Tomé und Príncipe
Äquatorialguinea Guinea Mauretanien Saudi Arabien
Argentinien Guinea Bissau Mauritius Senegal
Armenien Guyana Mayotte Seychellen
Aruba Haiti Mexiko Sierra Leone
Aserbaidschan Honduras Mikronesien Simbabwe
Australien Hong Kong Monaco Singapur
Bahamas Indien Mongolei Somalia
Bahrain Indonesien Montenegro Sri Lanka
Bangladesch Irak Montserrat St. Helena
Barbados Iran Mosambik Sudan
Belize Jamaika Myanmar Suriname
Benin Japan Namibia Swasiland
Bhutan Jemen Nauru Syrien
Bolivien Jordanien Nepal Tadschikistan
Botsuana Kambodscha Neukaledonien Taiwan
Brasilien Kamerun Neuseeland Tansania
Brunei Kanada Nicaragua Thailand
Burkina Faso Kap Verde Niederländische Antillen Togo
Burundi Kasachstan Niger Tokelau
Chile Katar Nigeria Tonga
China Kenia Niue Trinidad und Tobago
Costa Rica Kirgisistan Nordkorea Tschad
Demokratische Republik Kongo Kiribati Oman Tuvalu
Dominica Kolumbien Pakistan Uganda
Dominikanische Republik Komoren Palästina Uruguay
Dschibuti Kuba Palau Usbekistan
Ecuador Kuwait Panama Vatikan
El Salvador Laos Papua Neuguinea Venezuela
Elfenbeinküste Lesotho Paraguay Vereinigte Arabische Emirate
Eritrea Libanon Peru Vereinigte Staaten
Färöer Inseln Liberia Philippinen Vietnam
Gabun Libyen Puerto Rico Westsahara
Gambia Liechtenstein Republik Kongo Zentralafrikanische Republik
Georgien Macau Ruanda  
Ghana Madagaskar Südafrika  


Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder

Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:

  1. Zugelassenes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugschein und
    Fahrzeugbrief (weiß oder grau) und

    Kennzeichenschilder

    Abgemeldetes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
    Stilllegebescheinigung

  2. Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
    Versicherungsbescheinigungen für
    Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3-fach)
    Die Internationale Versicherungskarte (IVK) muss nicht vorgelegt werden

  3. TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
    Es gibt Zulassungsstellen, bei welchen der TÜV über den gesamten Zulassungszeitraum gültig sein müssen bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung (…noch in diesem Monat). Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt keine Rolle!

  4. Vorführpflicht
    Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges zur Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
    Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.

  5. Vollmacht
    Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-Zulassungsstelle ausweisen können.

  6. Internationaler Fahrzeugschein
    Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere bei Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen!


Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt)
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen

Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden.

Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.

 

Kfz-Steuerfragen
für Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 01.07.2010 steuerpflichtig!

Nach Kraftfahrzeugsteuergesetz tritt am 01.07.2010 eine gesetzliche Änderung in Kraft, es werden ab diesem Datum zugeteilte Ausfuhrkennzeichen steuerpflichtig. Bisher waren diese Kennzeichen in den ersten 3 Monaten steuerfrei.

Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf das Kfz-Zulassungsverfahren. Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die zur dauerhaften Verbringung in das Ausland vorgesehen sind. Mit der Streichung der Steuerfreiheit geht die Verpflichtung des Antragstellers einher, am Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzämter teilzunehmen!

Wer also bei der Zulassungsstelle die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt, muss neben den anderen für die Zulassung erforderlichen Unterlagen eine Lastschrifteinzugsermächtigung für ein Konto eines inländischen Kreditinstitutes oder inländischen Niederlassung ausländischer Kreditinstitute vorlegen. Verfügt der Antragsteller nicht über ein solches Konto oder hat er nur ein Konto im Ausland, ist die Zulassungsstelle gehalten, die Zulassung, d.h. die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu verweigern und den Antragsteller an das Finanzamt zu verweisen. Erst wenn eine Bestätigung des Finanzamtes vorgelegt wird, kann in derartigen Fällen das Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte. Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.

 

 


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