|
|
 |

 |
Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung
Versicherungsdauer von
9 bis 360 Tage gültig für alle Pkw, Pkw-Kombi, Lkw, Lieferwagen, Anhänger,
Auflieger, Wohnwagen, Omnisbus, Sattelzug, Wohnmobile, Motorräder,
Traktoren, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen inkl. grüner
Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte - IVK)
|
Artikelbeschreibung
eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen - Versicherung
sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen
wie bisher die "gelbe Versicherungskarte" (3-fach-Satz) als
Nachweis für die Haftpflichtversicherung
in Deutschland und die "grüne Versicherungskarte" (Internationale
Versicherungskarte - IVK) als Versicherungsnachweis für
das Ausland.
Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist
der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen
und maximal 12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland
nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung
angeboten. Eine Kaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw.
Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.
Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne
Versicherungsdoppelkarte (Internationale Versicherungskarte).
Für das Zulassungsverfahren von Zollkennzeichen gibt es noch keine
elektronische Versicherungsbestätigung.
Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:
- Pkw/Pkw-Kombi wird mit einer Mindestlaufzeit von
9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
- Lkw und Lieferwagen wird mit einer Mindestlaufzeit
von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr)
angeboten
- Anhänger, Auflieger und Wohnwagen wird mit einer Mindestlaufzeit
von 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten
- Alle anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, alle Sonderfahrzeuge (wie
Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.), Wohnmobile,
Motorräder, Traktoren usw. werden mit einer Mindestlaufzeit
von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1
Jahr) angeboten.
In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.), die
unter Punkt 3 fallen
und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tage benötigen.
Geltungsbereich für Ausfuhrkennzeichenversicherungen
Zollkennzeichen Versicherungen / Exportkennzeichen Versicherungen
Ausfuhrkennzeichenversicherungen, früher Zollkennzeichen
Versicherungen, Exportkennzeichen Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung
genannt,
erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.
Grundsätzlich ist die Ausfuhrkennzeichenversicherung für alle Fahrzeugarten
(Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus,
Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder,
Traktoren usw.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach
dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe Haftplichtversicherung).
Der internationale Zulassungsschein ist maximal
365 Tagen in allen Ländern der Welt gültig. Die Exportkennzeichen
Versicherung von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden Ländern, jedoch
nur zusammen mit einer grünen
Internationalen Versicherungskarte (IVK) gültig:
Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen
sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende
Land abgeschlossen werden.
Ausfuhrkennzeichen sind international anerkannte Kennzeichenschilder. Bei
Export oder Durchreise in nachstehende Länder, die dem internationalen
Abkommen nicht beigetreten sind, müssen Sie jedoch eine zusätzliche
Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates
vor der Einreise abschließen. Diese erhalten Sie normalerweise an der
Grenze jedes Landes.
Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder
Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder
Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens
bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:
-
Zugelassenes
KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugschein und
Fahrzeugbrief (weiß oder grau) und
Kennzeichenschilder
Abgemeldetes KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
Stilllegebescheinigung
- Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
Versicherungsbescheinigungen für
Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3-fach)
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) muss nicht vorgelegt werden
- TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
Es gibt Zulassungsstellen, bei welchen der TÜV über den
gesamten
Zulassungszeitraum gültig sein müssen
bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung
Voraussetzung (…noch in diesem Monat).
Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn
der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist!
Für die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
keine Rolle!
- Vorführpflicht
Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", das bedeutet
Ihr Fahrzeug muss zur
Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges
zur
Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn
erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind)
bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig
gemacht
werden.
- Vollmacht
Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte
Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-Zulassungsstelle
ausweisen können.
- Internationaler Fahrzeugschein
Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere
bei
Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen
Fahrzeugschein ausstellen zu lassen!
Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt)
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen /
Transitkennzeichen
Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen
ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung
der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen
werden.
Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der
EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen,
die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.
Kfz-Steuerfragen
für Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen
/ Transitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 01.07.2010 steuerpflichtig!
Nach Kraftfahrzeugsteuergesetz tritt am 01.07.2010 eine gesetzliche Änderung
in Kraft, es werden ab diesem Datum zugeteilte Ausfuhrkennzeichen
steuerpflichtig. Bisher waren diese Kennzeichen in den ersten 3 Monaten
steuerfrei.
Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf das Kfz-Zulassungsverfahren.
Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die zur dauerhaften
Verbringung in das Ausland vorgesehen sind. Mit der Streichung der
Steuerfreiheit geht die Verpflichtung des Antragstellers einher,
am Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzämter teilzunehmen!
Wer also bei der Zulassungsstelle die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
beantragt, muss neben den anderen für die Zulassung erforderlichen
Unterlagen eine Lastschrifteinzugsermächtigung für ein
Konto eines inländischen Kreditinstitutes oder inländischen
Niederlassung ausländischer Kreditinstitute vorlegen. Verfügt
der Antragsteller nicht über ein solches Konto oder hat er nur
ein Konto im Ausland, ist die Zulassungsstelle gehalten, die Zulassung,
d.h. die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu verweigern und den
Antragsteller an das Finanzamt zu verweisen. Erst wenn eine Bestätigung
des Finanzamtes vorgelegt wird, kann in derartigen Fällen das
Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen
und Deckungskonzepte. Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche
Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben
nicht abschließend
sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich
die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen
der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen
Finanzämter, sind bindend.
|
 |